
Objektnummer 0521 Einfamilienhaus in Oppach
Exposé
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Oppach liegt liegt im Südosten von Sachsen an den Bundesstraßen B96 und B98 direkt an der Grenze zu Nordböhmen (Tschechien) in einem der Täler des landschaftlich reizvollen Oberlausitzer Berglandes. Die Gemeinde im Landkreis Görlitz hat ca. 3.000 Einwohner auf einer Fläche von etwa 8 km². Neben dem zentralen Hauptort gehören die vier Ortsteile Lindenberg, Picka, Eichen (Oberoppach) und Fuchs (Neuoppach) zur Gemeinde.
Alle nachstenhend aufgeführten Angaben erfolgen nach Auskünften des Eigentümers. |
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Lage: |
Ortsrandlage an einer Nebenstraße einem Ortsteil von 02736 Oppach Die Entfernungen (Autokilometer) zu größeren Städten der Region betragen nach: Löbau: ca. 13 km, Bautzen: ca. 15 km, Zittau: ca. 30 km, Görlitz: ca. 36 km und in die Landeshauptstadt Dresden: ca. 59 km. |
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Grundstück: |
Die Grundstücksgröße beträgt 580 m². Eine weitere Fläche ist von der Gemeinde gepachtet (Die Gesamt-Jahrespacht für diese 540 m² beträgt: 2,76 Euro). Die verfügbare Fläche am Haus beträgt somit 1120 m², wenn ein Käufer in den Pachtvertrag eintreten möchte. Das Grundstück ist wie folgt erschlossen: Es liegen Strom, Wasser, Abwasser (angeschlossen, Beitrag ist bezahlt) und Telefon an. Der Sat-Empfang erfolgt über eine Antennengemeinschaft. Die Zuwegung zur öffentlichen Straße ist gegeben. |
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Wohnhaus: |
Auf dem Grundstück befindet sich ein in den Jahren 1977-79 anstelle eines Altbestandes neu (mit Keller) in Ziegel-Massivbauweise errichtetes Einfamilienhaus. Es ist überwiegend unterkellert (bis auf etwa 6 m² der Wohnfläche). Bauseitig macht das Gebäude insgesamt einen sehr guten Eindruck. Ausgestattet ist das Haus mit einer Ölzentralheizung, neuen Thermo-Kunststofffenstern mit Jalousien in den Wohnräumen im EG und einer kleinen Sonnenterrasse, sowie einem überdachten Hintereingang. Die Wohnfläche beträgt ca. 120 m². Im Erdgeschoss befinden sich der Flur, ein WC, ein Bad mit Wanne und Dusche, die Küche, ein Esszimmer sowie das Wohnzimmer mit einer Fläche von ca. 19,10 m². Ein weiterer großer Wohnraum im EG (derzeit mit einer Zwischenwand abgeteilt) könnte mit seinen 25,5 m² als große Wohnstube oder in seiner jetzigen Aufteilung als separate Jugendwohnung mit eigener Küche fungieren. Im Obergeschoss befinden sich der Flur, ein großes Elternschlafzimmer, mit ca. 18,6 m² Fläche und zwei kleinere Kinderzimmer. |
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Kaufpreisvorstellung des Verkäufers: |
(VHB) 79.000,-- EURO zuzüglich 7,14% Maklerprovision inklusive 19% Mehr-wertsteuer. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. |
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Berit Bohne Immobilien
1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Maklerangebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist ausschließlich nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt. Eine Weiterleitung an Dritte stellt einen Vertragsverstoß dar und verpflichtet den Empfänger zu Schadensersatz.
3. Mündliches Angebot: Auch bei mündlich bzw. telefonisch angebotenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
4. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Provision: Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
6. Kauf nach Miete: Wird ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach an den Pächter/Mieter verkauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, ab züglich der für den Miet- / Pachtvertrag gezahlten Provision.
7. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer eines Objektes ein anderes als im Auftrag vorgesehenes oder ein weiteres Geschäft zustande, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag des Maklers als mitursächlich anerkannt.
8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
9. Haftung: Die vom Makler erstellte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. dessen Beauftragten erstellt. Der Makler übernimmt deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen: Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Der Makler haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von ihm nachgewiesenen Objekte. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Oppach. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, werden dadurch die verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
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