
Objektnummer 0523 Kleiner Wohnblock mit 4 Wohneinheiten
Exposé
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Strahwalde liegt im Vorland des Oberlausitzer Berglandes im Landkreis Görlitz im Südosten Sachsens. Seit 1. Januar 2010 ist die Gemeinde ein Ortsteil der Stadt Herrnhut. Von den nordöstlich gelegenen Hölzel- und Lehmannsberg oder dem Südöstlich gelegenen Herrnhuter Hutberg hat man eine schöne Aussicht in Richtung Görlitz, ins Zittauer Gebirge und bei gutem Wetter sogar bis in das Isergebirge.
Alle nachstenhend aufgeführten Angaben erfolgen nach Auskünften des Eigentümers. |
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Lage: |
An der B178 Löbau-Zittau in 02747 Herrnhut - OT Strahwalde Die Entfernungen (Autokilometer) zu größeren Städten der Region betragen nach: Löbau: ca. 10 km, Zittau: ca. 18 km, Bautzen: ca. 30 km, Görlitz: ca. 30 km und in die Landeshauptstadt Dresden: ca. 80 km. |
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Grundstück: |
Die Grundstücksgröße beträgt 857 m². Das Grundstück ist wie folgt erschlossen: Es liegen Strom, Wasser, Telefon und Gas an. Der Abwasserkanal liegt auf dem Grundstück. Der Abwasserbeitrag ist bezahlt, eine Einbindung des Hauses ist noch nicht erfolgt. Die Zuwegung zur öffentlichen Straße ist gegeben. |
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Wohnhaus: |
Auf dem Grundstück befindet sich ein in den Jahren 1959/60 in Ziegel-Massivbauweise errichtetes Wohnhaus mit vier Wohneinheiten mit jeweils ca. 60 m² Wohnfläche (Raumhöhe: 2,40 m). Das Haus ist voll unterkellert. Die Ausstattung ist der Bauzeit entsprechend: Einzelofenheizung, Holzfenster, Erdgas nur für Kochgelegenheiten usw. Das Gebäude weist eine solide Bausubstanz auf, ist jedoch vollumfänglich zu sanieren und zu modernisieren. Die Lage des Objektes und die damit schnelle Erreichbarkeit von Orten, wie Herrnhut, Löbau oder Großschweidnitz und auch die angenehmen Wohnungsgrößen stellen gute Vermietungsmöglichkeiten in Aussicht. Das auf der rückwärtigen Seite des Hauses gelegene Grundstück ist ruhig und könnte den Mietern als Garten zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt werden. Stellflächen für PKW lassen sich auch im Grundstücksbereich vor dem Haus schaffen. Grundrisse und Unterlagen sind bei diesem Objekt vorhanden. Die Raumflächen (nach Rohbaumaßen aus den Bauunterlagen) betragen: Die Wohnungen verfügen jeweils über: Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad und WC. Im Keller waren die Waschküche, ein Fahrradraum, ein Mopedraum, ein Hausanschlussraum und 6 Kellerräume für die Mieter. |
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Kaufpreisvorstellung des Verkäufers: |
(VHB) 40.000,-- EURO zuzüglich 7,14% Maklerprovision inklusive 19% Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. |
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Berit Bohne Immobilien
1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Maklerangebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist ausschließlich nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt. Eine Weiterleitung an Dritte stellt einen Vertragsverstoß dar und verpflichtet den Empfänger zu Schadensersatz.
3. Mündliches Angebot: Auch bei mündlich bzw. telefonisch angebotenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
4. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Provision: Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
6. Kauf nach Miete: Wird ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach an den Pächter/Mieter verkauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, ab züglich der für den Miet- / Pachtvertrag gezahlten Provision.
7. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer eines Objektes ein anderes als im Auftrag vorgesehenes oder ein weiteres Geschäft zustande, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag des Maklers als mitursächlich anerkannt.
8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
9. Haftung: Die vom Makler erstellte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. dessen Beauftragten erstellt. Der Makler übernimmt deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen: Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Der Makler haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von ihm nachgewiesenen Objekte. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Oppach. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, werden dadurch die verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
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