
Objektnummer 0543 kleines Umgebindehaus in Dürrhennersdorf
Exposé
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Dürrhennersdorf liegt im Südosten von Sachsen im Landkreis Görlitz am Nordrand des Lausitzer Berglandes. Die Gemeinde hat ca. 1.150 Einwohner und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Neusalza-Spremberg an.
Alle nachstenhend aufgeführten Angaben erfolgen nach Auskünften des Eigentümers. |
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Lage: |
Ortswohnlage in 02708 Dürrhennersdorf Die Entfernungen (Autokilometer) zu größeren Städten der Region betragen nach: Ebersbach: ca. 5,5 km, Löbau: ca. 9 km, Bautzen: ca. 24 km, Zittau: ca. 26 km, Görlitz: ca. 31 km und in die Landeshauptstadt Dresden: ca. 69 km. |
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Grundstück: |
Die Grundstücksgröße beträgt 1.050 m². Das Grundstück ist wie folgt erschlossen: Es liegen Strom, Wasser, Abwasser (angeschlossen, Beitrag ist bezahlt) und Telefon an. Die Zuwegung zur öffentlichen Straße ist gegeben. |
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Wohnhaus: |
Auf dem Grundstück steht ein kleines gepflegtes Umgebinde-Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 85 m² und einer Nebenfläche (derzeit Abstellraum) mit ca. 20 m². Es verfügt über einen kleinen Gewölbekeller und steht unter Denkmalschutz. Die sehr ursprünglich erhaltene Umgebindestube hat eine Fläche von ca. 23,5 m² und eine Deckenhöhe von ca. 1,95 m und ist mit einer einfachen Holzwand in Stube und Küche unterteilt. Im Erdgeschoss befinden sich weiterhin der Flur, das Waschhaus, das WC, ein älteres Bad (vor 1990) und eine als Abstellraum genutzte Nebenfläche, weiterhin eine Veranda mit dem Ausgang zur Sonnenterrasse. Im Obergeschoss (Dachbereich) befindet sich ein Kinderzimmer und das großzügige Elternschlafzimmer. Das Haus ist mit Holz-Thermoverbundfenstern ausgestattet, die in sehr gutem Zustand sind. Das Dach wurde Ende der 80-er Jahre neu mit Schiefern eingedeckt. Lediglich der Schieferbehang am Giebel ist noch Altbestand. Das Haus verfügt über moderne Nachtspeicheröfen und hat außerdem zusätzlich noch einen funktionsfähigen Kachelofen in der Umgebindestube. Eine Fertiggarage (Metall) und ein massiver Schuppen sind ebenfalls auf dem Grundstück vorhanden. |
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Kaufpreisvorstellung des Verkäufers: |
(VHB) 19.000,-- EURO zuzüglich einer vereinbarten festen Maklerprovision von 2.975,-- Euro inkl. 19% MwSt. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. |
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Berit Bohne Immobilien
1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Maklerangebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
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3. Mündliches Angebot: Auch bei mündlich bzw. telefonisch angebotenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
4. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Provision: Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
6. Kauf nach Miete: Wird ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach an den Pächter/Mieter verkauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, ab züglich der für den Miet- / Pachtvertrag gezahlten Provision.
7. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer eines Objektes ein anderes als im Auftrag vorgesehenes oder ein weiteres Geschäft zustande, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag des Maklers als mitursächlich anerkannt.
8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
9. Haftung: Die vom Makler erstellte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. dessen Beauftragten erstellt. Der Makler übernimmt deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen: Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Der Makler haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von ihm nachgewiesenen Objekte. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Oppach. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, werden dadurch die verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
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