
Objektnummer 0560 Historisches Bauernhaus in der Gemeinde Doberschau-Gaußig
Exposé
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Alle nachstenhend aufgeführten Angaben erfolgen nach Auskünften des Eigentümers. |
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Lage: |
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Grundstück: |
Die Grundstücksgröße am Haus beträgt 1.931 m². Das Grundstück ist wie folgt erschlossen: Es liegen Strom, Wasser und Telefon an. Die Abwässer werden derzeit in eine abflusslose Grube geleitet. Eine Neuregelung bezüglich der Abwässer ist seitens der Gemeinde bis 2015 geplant (Anschluss an das Kanalsystem oder Biokläranlage). Die Zuwegung zur öffentlichen Straße ist gegeben.
Im Keller befinden sich zwei Quellen, die kristallklares Wasser führen.
Zum Objekt gehören eine Wiese mit 1,2 ha (derzeit verpachtet) und ein Waldstück mit einer Größe von 3,6 ha (beides auch getrennt zu veräußern). |
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Wohnhaus: |
Das Objekt, ein Wohn-Stallhaus mit angebauter Scheune besteht aus der Hälfte eines Dreiseithofes. Es gibt ein Vorkaufsrecht für die zweite Hofhälfte. Das denkmalgeschützte Umgebindehaus, mit ca. 125 m² Wohnfläche und Nebenflächen, wurde schätzungsweise um 1827 erbaut (Jahreszahl im Türstock aus Granit). Es ist teilunterkellert (zwei Gewölbekeller). Das Dach ist mit Englischen Schiefern eingedeckt, kürzlich durchrepariert und in gutem, funktionsfähigem Zustand.
Mit der Sanierung wurde begonnen: Die Holzdecke wurde aufwendig abgelaugt und mit einer Bio-Wachslasur versiegelt. Alle durchgeführten Arbeiten (der Maurer, Zimmerer, Elektriker und Maler sind von Fachfirmen ausgeführt worden.)
Weitere Modernisierungsarbeiten sind vor dem Bezug notwendig. Aufteilung der Räume: Erdgeschoss (Deckenhöhe 2,10 m): Flur, Blockstube, Küche, Speisekammer, Toilette mit Raum für ein Bad, Werkstatt
Obergeschoss (Deckenhöhe 2 m): Flur, Schlafzimmer, Ankleidezimmer, Gästezimmer, 2 kleine Abstellzimmer und der unausgebaute Raum über der Werkstatt (früher Stallgebäude). |
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Kaufpreisvorstellung des Verkäufers: |
(VHB) 89.000,-- EURO zuzüglich einer Maklerprovision in Höhe von 7,14% inkl. gesetzl. MwSt. Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. |
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Berit Bohne Immobilien
1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Maklerangebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
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3. Mündliches Angebot: Auch bei mündlich bzw. telefonisch angebotenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
4. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Provision: Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.
6. Kauf nach Miete: Wird ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach an den Pächter/Mieter verkauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, ab züglich der für den Miet- / Pachtvertrag gezahlten Provision.
7. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer eines Objektes ein anderes als im Auftrag vorgesehenes oder ein weiteres Geschäft zustande, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag des Maklers als mitursächlich anerkannt.
8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
9. Haftung: Die vom Makler erstellte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. dessen Beauftragten erstellt. Der Makler übernimmt deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten.
10. Schlussbestimmungen: Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Der Makler haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von ihm nachgewiesenen Objekte. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Oppach. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, werden dadurch die verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
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