
Objektnummer 0461 Erholungsgrundstück mit Perspektive für Bauinteressierte
Exposé
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Oppach ist eine sächsische Gemeinde in Ostsachsen im Landkreis Görlitz und liegt an den Bundesstraßen B 96 und B 98 direkt an der Grenze zu Nordböhmen (Tschechien). Mit dem Nachbarort Beiersdorf bildet Oppach eine Verwaltungsgemeinschaft. Die Gemeinde hat derzeit ca. 2986 Einwohner. Alle nachstenhend aufgeführten Angaben erfolgen nach Auskünften des Eigentümers. |
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Lage: |
Das Grundstück befindet sich in 02736 Oppach, einer Gemeinde mit ca. 3.000 Einwohnern, inmitten des Oberlausitzer Berglandes.
Die Entfernungen (Autokilometer) zu größeren Städten der Region betragen nach: Löbau: ca. 13 km, Bautzen: ca. 15 km, Zittau: ca. 30 km, Görlitz: ca. 35 km und in die Landeshauptstadt Dresden: ca. 60 km. Der Gemeinde Oppach wurde im Jahr 1997 offiziell das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort" zuerkannt. Zahlreiche touristische Attraktionen, sehenswerte Umgebindehäuser, Rad- und Wanderwege, Töpfereien, Handwebereien, Museen, die tausendjährige Stadt Bautzen, Görlitz, die Stadt an der Neiße, das Zittauer Gebirge und Deutschlands größte Heide- und Teichlandschaft sind von Oppach aus schnell zu erreichen. Im Ort gibt es alle wichtigen Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufsmärkte und Handwerksbetriebe, ebenso zwei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie eine Apotheke und eine Tankstelle. Die Immobilie liegt am äußersten nordöstlichen Rand in einem ruhigen Ortsteil von Oppach.
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Grundstück: |
Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 740 m². Das Grundstück ist wie folgt erschlossen: Es liegen Wasser, Strom und Telefon an. Die Abwasserentsorgung erfolgt über das öffentliche Kanalsystem. Die Zuwegung zur öffentlichen Verkehrsfläche ist gegeben. |
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Wohnhaus:
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Das Gartenhaus ist im Jahr 1996 in Holzständerbauweise auf einer massiven Betonplatte von 0,2 m Stärke errichtet und von einer umlaufenden, mit Betonsteinen gepflasterten Terrasse umgeben. Die Terrasse ist an den Seiten ca. 3 m breit und an der Vorderfront ca. 4 m tief. Vom Gartentor aus führt eine ca. 30 m lange und ca. 2 m breite mit Betonsteinen gepflasterte Einfahrt bis an die Terrasse.
Das Haus hat eine Grundfläche von 24 m² (6 x 4 m) und eine Firsthöhe von ca. 3,60 m. Der Dachbereich ist ebenfalls voll ausgebaut und, wie das gesamte Haus, winterfest ausgestattet; alle Fenster- und Türenelemente haben Isolierverglasung und Fensterläden. Das Dach des Gartenhauses ist mit Frankfurter Pfanne eingedeckt. Verkauft wird das Grundstück mit dem Garten- und Gerätehaus sowie sämtlichem hochwertigen Inventar und der Wohnungs- und Kücheneinrichtung sowie Gartengeräten. Das Objekt wie auch sämtliche Einrichtungsgegenstände befinden sich im Bestzustand. Es besteht keinerlei Reparaturstau.
Eine positive Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses ist vorhanden.
Auf dem Grundstück befindet sich ein ebenfalls auf Betonplatte errichtetes Gerätehaus. PKW-Abstellmöglichkeiten sind gegeben.
Gerne erwarten wir Ihr Kaufpreisangebot.
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Kaufpreisvorstellung des Verkäufers: |
Nach Kaufpreisgebot. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich 7,14% Maklercourtage inklusive 19% Mehrwertsteuer. Die Maklercourtage ist verdient und fällig bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages. |
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen Berit Bohne Immobilien
1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des Maklerangebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. 2. Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist ausschließlich nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt. Eine Weiterleitung an Dritte stellt einen Vertragsverstoß dar und verpflichtet den Empfänger zu Schadensersatz. 3. Mündliches Angebot: Auch bei mündlich bzw. telefonisch angebotenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. 4. Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. 5. Provision: Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig. 6. Kauf nach Miete: Wird ein durch den Makler nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach an den Pächter/Mieter verkauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, ab züglich der für den Miet- / Pachtvertrag gezahlten Provision. 7. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen. Kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Eigentümer eines Objektes ein anderes als im Auftrag vorgesehenes oder ein weiteres Geschäft zustande, gilt hierfür ein Vermittlungsauftrag des Maklers als mitursächlich anerkannt. 8. Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. 9. Haftung: Die vom Makler erstellte Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. dessen Beauftragten erstellt. Der Makler übernimmt deshalb für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten. 10. Schlussbestimmungen: Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Der Makler haftet in keiner Weise für die Finanzierung der von ihm nachgewiesenen Objekte. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Oppach. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, werden dadurch die verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.













